{"id":117,"date":"2016-09-17T14:08:08","date_gmt":"2016-09-17T14:08:08","guid":{"rendered":"http:\/\/moebel.moebelkunde.de\/?page_id=117"},"modified":"2016-09-17T14:08:08","modified_gmt":"2016-09-17T14:08:08","slug":"kaufvertragsrecht","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/moebel.moebelkunde.de\/?page_id=117","title":{"rendered":"Kaufvertragsrecht"},"content":{"rendered":"<p><b>Mangel der Kaufsache<\/p>\n<p><\/b>Ist die gekaufte Sache im Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer mangelhaft, dann stehen diesem unter bestimmten Voraussetzungen Anspr\u00fcche und Rechte gegen den Verk\u00e4ufer zu.<\/p>\n<p><b>a) Sachmangel (Fehlerbegriff)<br \/>\n<\/b>Ein Sachmangel liegt dann vor,<br \/>\n&#8211; wenn die Sache nicht die <b>vertraglich <\/b>vereinbart Beschaffenheit aufweist<br \/>\n(z. B. Benzinverbrauch eines Kfz) oder<br \/>\n&#8211; wenn die Sache nicht f\u00fcr die <b>vertraglich vorausgesetzte <\/b>Verwendung geeignet ist (z. B. Verk\u00e4ufer ist bekannt, dass der Kunde die Maschine f\u00fcr den Dreischichtbetrieb ben\u00f6tigt, die verkaufte Maschine eignet sich im Hinblick auf die Betriebsdauer aber nur f\u00fcr den Einschichtbetrieb)<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>&#8211; wenn die Sache sich nicht f\u00fcr die <b>\u00fcbliche Verwendung <\/b>eignet und nicht die \u00fcbliche Beschaffenheit vorhanden ist, die der K\u00e4ufer erwarten kann (z. B. gekaufter Topf ist undicht)<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>&#8211; wenn Abweichungen zu <b>Werbeaussagen des Herstellers <\/b>auftreten, selbst wenn die fragliche Beschaffenheit nicht ausdr\u00fccklich vertraglich vereinbart wurde (z. B. Werbeaussage t\u00e4uscht \u00fcber Traglast eines Kfz-Anh\u00e4ngers)<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>&#8211; wenn eine unsachgem\u00e4\u00dfe <b>Montage <\/b>durch den Verk\u00e4ufer vorgenommen wird (Maschine wird vom Verk\u00e4ufer oder Gehilfen falsch angeschlossen)<\/p>\n<p>oder<\/p>\n<p>&#8211; wenn eine <b>Montageanleitung <\/b>fehlerhaft ist, oder<br \/>\n&#8211; wenn eine andere Sache geliefert wird (z. B. gr\u00fcnes Kfz wird statt des bestellten roten Kfz geliefert) oder<br \/>\n&#8211; wenn eine \u201eZuweniglieferung\u201e vorliegt (Anstatt 20 bestellter Flaschen Wein kommen nur 19).<br \/>\nNach neuem Recht liegt auch dann ein Sachmangel vor, wenn eine geringf\u00fcgige Beschaffenheitsabweichung vorliegt.<\/p>\n<p><b>Tipp:<\/b><br \/>\n\u2022 Durch eine detaillierte Produktbeschreibung kann vermieden werden, dass dem K\u00e4ufer Anspr\u00fcche und Rechte wegen eines Mangels der Sache zustehen. Die Produktbeschreibung muss zum Inhalt des Vertrages zwischen K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer gemacht werden.<br \/>\n\u2022 Es reicht nicht aus, dass nur der K\u00e4ufer von einer bestimmten Verwendung der Sache ausgeht.<br \/>\n\u00c4u\u00dferungen, die der K\u00e4ufer im Hinblick auf die Sache w\u00e4hrend des Verkaufsgespr\u00e4ches macht, sollten deshalb aufmerksam verfolgt werden und, wenn diese nicht der m\u00f6glichen Verwendung der Sache entsprechen, richtig gestellt werden.<br \/>\nDie Verk\u00e4ufer sollten f\u00fcr die F\u00fchrung von Verkaufsgespr\u00e4chen besonders geschult werden.<\/p>\n<p><b>b) Rechtsmangel<br \/>\n<\/b>Ein Rechtsmangel liegt dann vor, wenn Rechte Dritter in Bezug auf die Sache bestehen und diese Rechte nicht im Kaufvertrag<br \/>\n\u00fcbernommen wurden.<\/p>\n<p><b>c) Zugesicherte Eigenschaft<br \/>\n<\/b>Das neue Schuldrecht kommt ohne den Begriff der zugesicherten Eigenschaft aus. Nach altem Recht war ausdr\u00fccklich geregelt, dass eine Sache auch dann mangelhaft war, wenn ihr eine zugesicherte Eigenschaft fehlte. Durch die neu im Gesetz aufgenommene weite Definition des Sachmangels ist eine zus\u00e4tzliche Regelung zur zugesicherten Eigenschaft entbehrlich geworden. Eigenschaftszusicherungen des Verk\u00e4ufers k\u00f6nnen aber zum Vorliegen einer Garantie f\u00fchren, in der das Einstehen f\u00fcr vorhandene Eigenschaften versprochen wird.<\/p>\n<p><b>3. Rechte des K\u00e4ufers bei Lieferung mangelhafter Sachen<\/p>\n<p>a) Vorrangig: Anspruch auf Nacherf\u00fcllung<br \/>\n<\/b>Bei Vorliegen eines Mangels hat der K\u00e4ufer zun\u00e4chst den Anspruch auf <b>Nacherf\u00fcllung<\/b>. Nach seiner Wahl kann er die Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nachlieferung) verlangen.<br \/>\nDie vom K\u00e4ufer gew\u00e4hlte Art der Nacherf\u00fcllung kann der Verk\u00e4ufer verweigern, wenn:<\/p>\n<p>&#8211; die Erf\u00fcllung unm\u00f6glich ist, d. h. die Leistung nicht mehr erbracht werden kann, oder<br \/>\n&#8211; die Nacherf\u00fcllung mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten verbunden ist.<\/p>\n<p>Entf\u00e4llt wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Kosten eine Art der Nacherf\u00fcllung, so beschr\u00e4nken sich die Rechte des K\u00e4ufers auf die jeweils andere Art der Nacherf\u00fcllung.<br \/>\nDie Kosten f\u00fcr die Nachbesserung hat der Verk\u00e4ufer zu tragen. Um hohe Transportkosten der mangelhaften Sache zu vermeiden, ist es empfehlenswert, bei Vertragsabschluss den Leistungsort genau zu bestimmen.<\/p>\n<p><b>b) Nachrangig: R\u00fccktritt, Minderung, Schadensersatz<\/p>\n<p><\/b>&#8211; <b>R\u00fccktritt<br \/>\n<\/b>Wenn der Nacherf\u00fcllungsanspruch nicht durchsetzbar ist, greift der R\u00fccktrittsanspruch ein. Voraussetzung hierf\u00fcr ist der erfolglose Ablauf einer vom K\u00e4ufer zur Nacherf\u00fcllung gesetzten Frist.<br \/>\nBei Lieferung einer mangelhaften Sache ist ein sofortiger R\u00fccktritt grunds\u00e4tzlich nicht m\u00f6glich. Etwas anderes gilt dann, wenn<br \/>\n&#8211; die Nacherf\u00fcllung ernsthaft und endg\u00fcltig verweigert wird, oder<br \/>\n&#8211; ein Fixgesch\u00e4ft vorliegt, oder<br \/>\n&#8211; der sofortige R\u00fccktritt nach Abw\u00e4gung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist, oder<br \/>\n&#8211; wenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist <b>(in der Regel zwei Fehlversuche), <\/b>oder der Verk\u00e4ufer hat beide Arten der Nacherf\u00fcllung wegen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Kosten verweigert, oder die dem K\u00e4ufer zustehende Nacherf\u00fcllung ist diesem unzumutbar.<\/p>\n<p>Bei Vorliegen eines unerheblichen Mangels ist der R\u00fccktritt ausgeschlossen.<\/p>\n<p>&#8211; <b>Minderung<br \/>\n<\/b>Statt des R\u00fccktritts kann auch die Minderung gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer erkl\u00e4rt werden. Die Voraussetzung sind die selben wie beim R\u00fccktritt (s. oben). Die Minderung ist auch bei unerheblichen M\u00e4ngeln m\u00f6glich.<\/p>\n<p>&#8211; <b>Schadensersatz<br \/>\n<\/b>Zun\u00e4chst kann der K\u00e4ufer Ersatz des Schadens verlangen, der aus der Mangelhaftigkeit der Sache selbst entsteht. Der Anspruch ist in der Regel auf Ersatz der Kosten gerichtet, die erforderlich sind, um den Mangel zu beseitigen.<br \/>\nInsbesondere bei umfangreichen M\u00e4ngeln reicht dieser Anspruch m\u00f6glicherweise nicht aus und der K\u00e4ufer kann unter R\u00fcckgabe der mangelhaften Sache \u201eSchadensersatz statt der ganzen Leistung\u201e verlangen. Auch kann Ersatz f\u00fcr erlittene Verm\u00f6genssch\u00e4den verlangt werden (z. B. mangelbedingten Nutzungsausfall einer Produktionsanlage und den somit entgangenen Gewinn). Wird \u201eSchadensersatz statt der Leistung\u201e begehrt, muss <b>zus\u00e4tzlich<\/b>eine vom Verk\u00e4ufer zur Nacherf\u00fcllung gesetzte Frist ergebnislos verstrichen sein, es sei denn, die Fristsetzung ist entbehrlich (s. oben, R\u00fccktritt). Der Schadensersatzanspruch wird nur gew\u00e4hrt, wenn der Verk\u00e4ufer den Mangel zu vertreten hat. Dies ist der Fall, wenn er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt au\u00dfer Acht gelassen hat. Entscheidend hierf\u00fcr ist, welche Sorgfaltspflichten den Verk\u00e4ufer hinsichtlich eines Produktes treffen. Zus\u00e4tzlich kann der K\u00e4ufer den sogenannten Mangelfolgeschaden ersetzt verlangen. Ein solcher Mangelfolgeschaden liegt vor, wenn infolge der Lieferung einer mangelhaften Sache weitere Rechtsg\u00fcter des K\u00e4ufers besch\u00e4digt werden (z.B. Lieferung einer mangelhaften Maschine f\u00fchrt dazu, dass die Produktionshalle des K\u00e4ufers durch Brand zerst\u00f6rt wird).<\/p>\n<p><b>4. Verj\u00e4hrung der M\u00e4ngelanspr\u00fcche<br \/>\n<\/b>Die Anspr\u00fcche und Rechte des K\u00e4ufers gegen den Verk\u00e4ufer wegen eines Mangels der gekauften Sache verj\u00e4hren grunds\u00e4tzlich in <b>zwei Jahren<\/b>.<br \/>\nIst der K\u00e4ufer Verbraucher und der Verk\u00e4ufer Unternehmer kann von der 2j\u00e4hrigen Verj\u00e4hrungsfrist grunds\u00e4tzlich nicht abgewichen werden. Etwas anderes gilt nur bei Gebrauchtwaren. Hier kann die Verj\u00e4hrungsfrist auf ein Jahr verk\u00fcrzt werden.<br \/>\nIst sowohl der K\u00e4ufer als auch der Verk\u00e4ufer Unternehmer, dann soll die Verj\u00e4hrungsfrist durch Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen auch f\u00fcr Neuwaren auf ein Jahr verk\u00fcrzt werden k\u00f6nnen (unter Vorbehalt im Hinblick auf die momentan noch unklare Rechtslage). Durch eine Individualvereinbarung kann die Gew\u00e4hrleistung auch ausgeschlossen werden. Davon erfasst ist nicht die f\u00fcnfj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Baumaterialien und Bauwerke.<br \/>\nVerj\u00e4hrungserleichterungen k\u00f6nnen vereinbart werden. Das gilt nicht, wenn es sich um Kaufvertr\u00e4ge zwischen Verk\u00e4ufer und privatem Kunden handelt (Verbrauchsg\u00fcterkauf).<br \/>\nBeim Verkauf gebrauchter Sachen gibt es grunds\u00e4tzlich auch die M\u00f6glichkeit, Gew\u00e4hrleistungsrechte auszuschlie\u00dfen. Es kann davon ausgegangen werden, dass ein diesbez\u00fcglicher Haftungsausschluss auch \u00fcber Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen herbeigef\u00fchrt werden kann (Angabe unter Vorbehalt). Weiter darf \u00fcber Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen kein Ausschluss und keine Begrenzung der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit und kein Ausschluss und keine Begrenzung der Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit vorgenommen werden.<br \/>\nEin gesetzlicher Haftungsausschluss ergibt sich dann, wenn der K\u00e4ufer Kenntnis von dem Mangel hatte oder ihm grob fahrl\u00e4ssige Unkenntnis vorzuwerfen ist.<\/p>\n<p>Ein weiterer besonderer Haftungsausschluss folgt aus der Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht des K\u00e4ufers beim Handelskauf gem\u00e4\u00df \u00a7 377 HGB. Danach ist der Unternehmer, wenn er Ware erwirbt, zur unverz\u00fcglichen Untersuchung bei Wareneingang verpflichtet. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, gilt die Ware als genehmigt. Nur bei versteckten M\u00e4ngeln, die bei der Kontrolle der Ware nicht entdeckt werden konnten, bleiben die M\u00e4ngelanspr\u00fcche bestehen.<\/p>\n<p><b>5. Wertersatz<br \/>\n<\/b>Erh\u00e4lt der K\u00e4ufer im Zuge der Nacherf\u00fcllung eine mangelfreie Sache oder tritt er vom Vertrag zur\u00fcck, muss er die mangelhafte Sache herausgeben. F\u00fcr die Zeit der Nutzung hat er dem Verk\u00e4ufer gegen\u00fcber Wertersatz zu leisten. F\u00fcr die Ermittlung des Wertes kommt es auf den Umfang der Nutzung an. Problematisch ist hierbei die genaue Ermittlung des Gebrauchsvorteils.<\/p>\n<p><b>6. Garantie<br \/>\n<\/b>Durch die Vereinbarung einer Garantie wird dem Beg\u00fcnstigten ein Anspruch einger\u00e4umt, der<b>\u00fcber die gesetzlichen Rechte hinausgeht<\/b>. Nun ist bei der Garantie gegen\u00fcber Verbrauchern erforderlich, dass im Text der Hinweis enthalten ist, das die M\u00e4ngelanspr\u00fcche weiterhin bestehen bleiben und alle Angaben, die zur Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, z. B. Dauer und r\u00e4umlicher Geltungsbereich des Garantieschutzes.<br \/>\nBei einer Herstellergarantie muss die gesetzliche Vermutung beachtet werden, dass ein auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie zur Folge hat. Damit wird zweifelhaft, ob es in Zukunft mit dem Gesetz vereinbar ist, Garantiezusagen von der Einhaltung bestimmter Bedingungen (z. B. Wartung in Fachwerkst\u00e4tten) abh\u00e4ngig zu machen. Zu beachten ist, dass eine Garantiezusage auch m\u00fcndlich gew\u00e4hrt werden kann. Das ist bei Verkaufsgespr\u00e4chen zu ber\u00fccksichtigen.<\/p>\n<p><b>Gew\u00e4hrleistung (M\u00e4ngelhaftung)<\/b><br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistung oder M\u00e4ngelhaftung (so nennt es das Gesetz) umschreibt die gesetzlichen Regelungen, die dem K\u00e4ufer im Rahmen eines Kaufvertrags zur Seite stehen, bei dem der Verk\u00e4ufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.<br \/>\nGew\u00e4hrleistung bedeutet, dass der Verk\u00e4ufer daf\u00fcr einsteht, dass die verkaufte Sache frei von Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ist.<br \/>\nDer Verk\u00e4ufer haftet daher f\u00fcr alle M\u00e4ngel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch f\u00fcr solcheversteckte M\u00e4ngel, die erst sp\u00e4ter bemerkbar werden.<br \/>\nDie Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt nach \u00a7 438 BGB<b> 24 Monate<\/b> und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder Vereinbarung zwischen beiden Parteien auf 12 Monate verk\u00fcrzt werden.<br \/>\nZu Gunsten eines Verbrauchers gegen\u00fcber dem Unternehmer wird beim Verbrauchsg\u00fcterkauf<b>in den ersten 6 Monaten<\/b> nach \u00dcbergabe vermutet, dass die Ware schon <b>zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war<\/b>, es sei denn, der Verk\u00e4ufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand.<br \/>\n<b><i>Bemerkt der Kunde sp\u00e4ter als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so \u00e4ndert sich die Beweislast, d.h. nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der \u00dcbergabe einen Mangel aufwies.<br \/>\n<\/i><\/b><\/p>\n<p><b>Garantie ist keine Gew\u00e4hrleistung!<br \/>\n<\/b><br \/>\nDer \u00fcbliche Sprachgebrauch vermischt f\u00e4lschlicherweise beide Begriffe. Im juristischen Sinn definiert eine Garantie die freiwillig vereinbarte Verpflichtung eines Garanten, w\u00e4hrend die Gew\u00e4hrleistung direkt aus dem Gesetz abzuleiten ist.<br \/>\nIm Handel ist die Garantie eine zus\u00e4tzlich zur gesetzlichen Gew\u00e4hrleistungspflicht gemachte freiwillige und frei gestaltbare Dienstleistung eines H\u00e4ndlers oder Herstellers gegen\u00fcber dem Kunden.<br \/>\nH\u00e4ufig wird sie jedoch mit dieser verwechselt.<br \/>\n<b>Ein wichtiger Unterschied zwischen Garantie und Gew\u00e4hrleistung besteht in folgendem:<\/b><br \/>\n\u2022 Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)<br \/>\n\u2022 Gew\u00e4hrleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschlie\u00dflich f\u00fcr M\u00e4ngel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.<br \/>\nEin Garantieversprechen ist damit eine zus\u00e4tzliche, freiwillige Leistung des H\u00e4ndlers und\/oder des Herstellers (Die Hersteller bieten ganz unterschiedliche Servicearten: Vor-Ort-Service, Direktaustausch, PickUp &amp; Return, BringIn, usw.).<br \/>\nDie Garantiezusage bezieht sich zumeist auf die Funktionsf\u00e4higkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Ger\u00e4ts) \u00fcber einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsf\u00e4higkeit f\u00fcr den Zeitraum garantiert wird.<br \/>\nDie gesetzliche Gew\u00e4hrleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer. Genaueres siehe oben. F\u00fcr den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gew\u00e4hrleistung in keinem Fall ersetzt oder gar \u2013 im Umfang oder der Zeitdauer \u2013 verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zus\u00e4tzlich zur gesetzlichen Gew\u00e4hrleistung Anwendung findet.<\/p>\n<p>Viele Verbraucher werfen Garantie und Gew\u00e4hrleistung in einen &#8222;Topf&#8220;. Doch das ist falsch. Grob kann man festhalten, dass Gew\u00e4hrleistung Sache der H\u00e4ndler ist, Garantie Sache der Hersteller. W\u00e4hrend H\u00e4ndler zu einer Gew\u00e4hrleistung gesetzlich verpflichtet sind, steht es den Herstellern frei, f\u00fcr ihre Produkte zu garantieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mangel der Kaufsache Ist die gekaufte Sache im Zeitpunkt der \u00dcbergabe an den K\u00e4ufer mangelhaft, dann stehen diesem unter bestimmten Voraussetzungen Anspr\u00fcche und Rechte gegen den Verk\u00e4ufer zu. a) Sachmangel (Fehlerbegriff) Ein Sachmangel liegt dann vor, &#8211; wenn die Sache nicht die vertraglich vereinbart Beschaffenheit aufweist (z. B. 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